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   BPatG, 28.10.1997 - 5 W (pat) 54/96   

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BPatG, 28.10.1997 - 5 W (pat) 54/96 (https://dejure.org/1997,12600)
BPatG, Entscheidung vom 28.10.1997 - 5 W (pat) 54/96 (https://dejure.org/1997,12600)
BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 5 W (pat) 54/96 (https://dejure.org/1997,12600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebrauchsmuster - Gegenstandswert in Löschungsverfahren - Ringbücher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 397
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 518/13

    (Markenbeschwerdeverfahren - "Apple Store (IR-Marke, dreidimensionale Marke)" -

    Eine derartige "Doppelschutzmarke" sei unzulässig (BPatGE 39, 70, 73; Grabrucker GRUR 2001, 623, 627 m. w. N.).
  • BPatG, 14.08.2002 - 29 W (pat) 80/02

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit von Einzelhandelsdienstleistungen - Betrieb

    In Entscheidungen aus den Jahren 1997 bis 1999 erweiterte das BPatG seine Rechtsprechung dahingehend, dass im Rahmen der Einzelhandelstätigkeiten diejenigen als selbständige Dienstleistungen für eintragbar gehalten wurden, die sich auch an Dritte zur selbständigen Wahrnehmung übertragen lassen (BPatGE 39, 70 - SUMMIT; Beschluss vom 22.10.1999 - 33 W (pat) 210/97 - Century 21; BPatGE 38, 148 - Rexham; ebenso Beschluss vom 2.7.1997 - 29 W (pat) 123/97 - Büchersuchdienst für "Waren und Dienstleistungen eines Buchclubs").

    Es ist nämlich nicht möglich, innerhalb desselben wirtschaftlichen Tätigkeitsbereiches für ein und dieselbe Handlung gleichzeitig eine Waren- und eine Dienstleistungsmarke zu erhalten (BPatGE 39, 70, 73; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 Rdn 154 ff; Grabrucker a.a.0.

  • BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12

    (Markenbeschwerdeverfahren - "Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)" -

    Eine derartige "Doppelschutzmarke" sei daher unzulässig (BPatGE 39, 70, 73 - SUMMIT; Grabrucker GRUR 2001, 623, 627 m. w. N.).
  • BPatG, 09.11.2004 - 27 W (pat) 172/02
    In ihrem Gesamteindruck, auf den bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen grundsätzlich abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 f. - RAUSCH/ELFIE RAUCH), unterscheidet sich die angegriffene Marke von der Widerspruchsmarke schon wegen des zusätzlichen Wortes "TAXI" und der grafischen Ausgestaltung.
  • BPatG, 13.06.2013 - 28 W (pat) 102/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lockmaster/Lock" - Warenähnlichkeit - keine

    Nach ihrem jeweiligen Gesamteindruck, nach dem die Ähnlichkeit von Marken grundsätzlich vorrangig unabhängig vom Prioritätsalter zu beurteilen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; GRUR 2005, 1043, 1044 [Rz. 28 f.] - Thomson Life; GRUR 2006, 413, 414 [Rn. 19] - SIR/Zirh; BGH GRUR 2000, 233 f. - Rausch/Elfi Rauch), unterscheiden sich die gegenüberstehenden Marken schon durch den Zusatz "-master" in der jüngeren Marke, welcher in der Widerspruchsmarke keine Entsprechung hat.
  • BPatG, 18.01.2012 - 28 W (pat) 105/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Vero / VERUS" - keine Verwechslungsgefahr - deutlich

    Die Ähnlichkeit von Marken ist dabei grundsätzlich aufgrund ihres jeweiligen Gesamteindrucks unabhängig vom Prioritätsalter zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; GRUR 2005, 1043, 1044 [Rz. 28 f.] - Thomson Life; GRUR 2006, 413, 414 [Rn. 19] - SIR/Zirh; BGH GRUR 2000, 233 f. - Rausch/Elfi Rauch); hierbei sind ihre Übereinstimmungen oder Abweichungen im Bild, im Klang und in der Bedeutung umfassend zu ermitteln, wobei berücksichtigt werden kann, welche Bedeutung diesen Aspekten beim Vertrieb der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen zukommt (vgl. EuGH GRUR 2006, 413, 415 [Rn. 28] - SIR/Zirh).
  • BPatG, 30.09.2003 - 27 W (pat) 18/03
    In ihrem jeweiligen Gesamteindruck, auf den bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der einander gegenüberstehenden Zeichen grundsätzlich abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1998, 942 ALKA-SELTZER; 2000, 233 -.
  • BPatG, 15.02.2012 - 28 W (pat) 93/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Spirit/ACCU-CHEK SPIRIT" - teilweise

    Dabei kann dahinstehen, ob sich diese bereits daraus herleitet, dass die Widerspruchsmarke ungeachtet der Unterschiede im Gesamteindruck beider Marken, auf den vorrangig abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; GRUR 2005, 1043, 1044 [Rz. 28 f.] - Thomson Life; GRUR 2006, 413, 414 [Rn. 19] - SIR/Zirh; BGH GRUR 2000, 233 f. - Rausch/Elfi Rauch) allein durch den Bestandteil "SPIRIT" dominiert (so die Terminologie des Europäischen Gerichtshofs, vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Rz. 30] - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, 860 f. [Rz. 18] - Malteserkreuz) oder geprägt wird (so BGH GRUR 2006, 60 Tz 17 - coccodrillo), da jedenfalls eine Markenähnlichkeit in Form des gedanklichen Inverbindungbringens i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz MarkenG zu bejahen ist.
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   BPatG, 28.10.1997 - 33 W (pat) 54/96   

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BPatG, 28.10.1997 - 33 W (pat) 54/96 (https://dejure.org/1997,14377)
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BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 33 W (pat) 54/96 (https://dejure.org/1997,14377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 397
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 03.08.1984 - 25 W (pat) 51/81
    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 33 W (pat) 54/96
    Das Kennzeichen eines Handelsunternehmens, insbesondere eines Versandhauses, ist als Marke i. S. d. § 3 Abs. 1 MarkenG , insbesondere als Händlermarke, auch nach dem neuen Markenrecht nicht für Hilfsdienstleistungen eintragbar (Fortführung von BPatG GRUR 1985, 50 ff. - Lodenfrey; im Anschluß an BPatG Beschluß vom 8. September 1997 - 30 W (pat) 85/91).
  • BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01

    Dienstleistungsverzeichnis für Einzelhandelsdienstleistungen

    In den Gründen ist unter Hinweis auf die Entscheidung BPatG GRUR 1998, 397 - SUMMIT ausgeführt, dass der Betrieb von Tankstellenshops und der Betrieb von Verkaufsautomaten keine selbstständigen Dienstleistungen darstellten, da sie ausschließlich dem Zweck des Verkaufs von Waren dienten.
  • BPatG, 27.06.2000 - 27 W (pat) 59/00
    Es gilt ferner auch für die Dienstleistung "Verkauf von Computern....", sofern man diese Angabe nicht ohnehin als unzulässig wertet, weil es sich dabei wohl lediglich um eine unselbständige Hilfsdienstleistung handelt (vgl zB BPatG GRUR 98, 397 "SUMMIT").
  • BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 337/01
    In den Gründen ist unter Hinweis auf die Entscheidung BPatG GRUR 1998, 397 - SUMMIT ausgeführt, dass der Betrieb von Tankstellenshops und der Betrieb von Verkaufsautomaten keine selbstständigen Dienstleistungen darstellten, da sie ausschließlich dem Zweck des Verkaufs von Waren dienten.
  • BPatG, 28.01.2003 - 27 W (pat) 29/02
    Soweit die Widersprechende geltend macht, dass die ältere Marke in der jüngeren Marke vollständig enthalten sei, verkennt sie, dass nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr grundsätzlich unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen allein auf ihren Gesamteindruck abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 f. - RAUSCH/ ELFI RAUCH).
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